Wichtige Klarstellungen zur Möglichkeit der Aufnahme in die Regelung der Verbindlichkeiten in bis zu 72 Raten wurden vom Regierungssprecher, Pavlos Marinakis, während des 15. Briefings gegeben. Herr Marinakis hatte die Lage klargestellt und die sieben Voraussetzungen detailliert aufgelistet, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit die Interessenten die Regelung in Anspruch nehmen können. Unregulierte Verbindlichkeiten: Die zu unterliegende Verbindlichkeit darf noch nicht durch ein anderes Regelungswerk geregelt worden sein. Mindestrate: Der Mindestbetrag der monatlichen Zahlung beträgt 30 Euro. Zeitliche Begrenzung der Schulden: Die Verbindlichkeiten müssen bis zum 31. Dezember 2023 fällig geworden sein. Verlust einer früheren Regelung: Falls es eine frühere Regelung gab, die verloren ging, muss dies bis zum 20. April 2026 geschehen sein. Steuerliche Folge: Die Erklärungen der letzten fünf Jahre müssen eingereicht worden sein (bis zum Steuerjahr 2024). Nullsetzung neuer Verbindlichkeiten: Es dürfen keine weiteren unbehandelten fälligen Verbindlichkeiten einen Monat nach der Unterstellung in die Regelung bestehen. Sauberes polizeiliches Führungszeugnis: Der Schuldner darf weder rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung noch Schmuggels verurteilt worden sein. Wirtschaftlichkeit Read More
