Das Arbeitsrecht bestätigt es: Eine Kündigung ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer während einer Krankschreibung in den Urlaub fährt, und zwar ohne Abfindung.
Wenn man krankgeschrieben ist, stellt sich je nach Grund oft die Frage, ob man Dinge tun darf, die mit dem Kranksein durchaus vereinbar erscheinen, wie zum Beispiel spazieren gehen, sich mit jemandem treffen oder sogar…









