Die Einkommenssteuerkampagne 2025 hat in Spanien bereits begonnen, und eine der am häufigsten gestellten Fragen betrifft die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung steuerlich abzusetzen. Jedes Jahr müssen die Steuerpflichtigen die Einkommensteuererklärung (IRPF) für das vorherige Jahr einreichen, wobei jede Kampagne relevante Änderungen mit sich bringt. Die wichtigsten Termine sind: vom 8. April bis 30. Juni für die Online-Einreichung; vom 6. Mai bis 30. Juni für die telefonische Unterstützung, deren Antrag ab dem 29. April möglich ist; und vom 1. bis 30. Juni für die persönliche Unterstützung vor Ort, mit Antragstellung ab dem 29. Mai.
Wie kann man die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen? Zu Beginn der Steuerkampagne fragen sich viele Steuerpflichtige, ob es möglich ist, die Kfz-Versicherung in der Erklärung abzusetzen. Das Finanzamt stellt hierfür zwei Voraussetzungen auf: Zum einen muss man selbstständig tätig sein. Zum anderen muss das betreffende Fahrzeug direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Die Steuerbehörde ist bei diesem Abzug sehr streng und weist darauf hin, dass eine gemischte Nutzung des Fahrzeugs – also sowohl beruflich als auch privat – den Abzug ausschließt. Werden beide Voraussetzungen erfüllt, können Selbstständige, die nur ein Fahrzeug besitzen, bis zu 50 % der Versicherungsprämie absetzen, da das Finanzamt davon ausgeht, dass das Fahrzeug auch privat genutzt wird. In diesen Fällen konzentriert sich die Steuerbehörde auf zwei Hauptaspekte: den Nachweis der beruflichen Nutzung des Fahrzeugs und die Angemessenheit der Ausgaben. Die Steuerpflichtigen müssen nachweisen, welcher Prozentsatz tatsächlich auf die wirtschaftliche Tätigkeit entfällt, um mögliche Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung zu vermeiden. Selbstständige mit zwei oder mehr Fahrzeugen können 100 % der Prämie für das Fahrzeug absetzen, das sie ausschließlich beruflich nutzen. Dafür müssen sie Feld 200 in der Steuererklärung im Abschnitt „Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit nach direkter Schätzung“ ausfüllen.
Und wie sieht es mit der Wohngebäudeversicherung aus? Die Wohngebäudeversicherung ist in der Steuererklärung absetzbar, vor allem, wenn sie mit dem Erwerb oder der Sanierung der Hauptwohnung verbunden ist. Für diesen Abzug müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Die Police muss mit der Hypothek verknüpft sein; ist das Darlehen bereits abbezahlt, ist der Abzug nicht möglich. Die Versicherung muss von Anfang an mit der Hypothek verbunden sein; wurde sie später durch eine andere Police ersetzt, ist sie nicht absetzbar. Der Abzug gilt nur für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2013 erworben wurden. Die maximale Bemessungsgrundlage für alle Investitionen in die Wohnung beträgt 9.040 € pro Jahr, mit einem staatlichen Abzugssatz von 7,5 % zuzüglich des von der autonomen Gemeinschaft festgelegten Satzes. Es wird empfohlen, alle Belege aufzubewahren, einschließlich des Nachweises über den Feuerschutz, der für jede Hypothek verpflichtend ist. Read More
