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Die Regierung räumt die Möglichkeit eines weiteren Stromausfalls ein: Das Gesundheitsministerium bereitet ein Dekret zum Schutz der „Elektroabhängigen“ vor.

Das Gesundheitsministerium hat das Anhörungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren für den Entwurf eines königlichen Dekrets eingeleitet, das die Situation der Elektroabhängigkeit regelt und darauf abzielt, den gesundheitlichen Schutz derjenigen zu stärken, die für die Aufrechterhaltung ihrer lebenswichtigen Funktionen oder zur Vermeidung schwerer funktioneller Folgeschäden auf eine konstante Stromversorgung angewiesen sind. Konkret wurde diese Regelung nach dem Stromausfall vom 28. April 2025 vorangetrieben und legt erstmals eine einheitliche Definition für das gesamte Staatsgebiet fest, bestimmt die klinischen Kriterien zur Anerkennung dieser Situation und regelt ein spezifisches Gesundheitszertifikat. Zudem wird ein staatliches Register geschaffen, das es ermöglicht, die Bedürfnisse dieser Personen zu erfassen, um die Kontinuität ihrer Versorgung beim Wechsel zwischen autonomen Gemeinschaften zu gewährleisten und die Reaktionsfähigkeit bei Stromausfällen oder anderen Notfällen, die die Stromversorgung beeinträchtigen, zu verbessern.

Demnach gilt als elektroabhängige Person, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder während bestimmter Zeiträume eine konstante Stromversorgung benötigt, um von einem Facharzt oder einer Fachärztin verschriebene medizinische Geräte zu betreiben, die unerlässlich sind, um lebenswichtige Funktionen zu sichern oder schwere funktionelle Folgeschäden zu verhindern. Für die Anerkennung dieses Status müssen vier Kriterien gleichzeitig erfüllt sein: das Vorliegen einer schweren Erkrankung, die Notwendigkeit der Nutzung eines medizinischen Geräts, das Strom benötigt, die Verschreibung dieser Behandlung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin sowie die Gewissheit, dass eine Unterbrechung der Stromversorgung das Leben der Person gefährden oder schwere funktionelle Folgeschäden verursachen würde.

Der für die Betreuung und Verschreibung des medizinischen Geräts zuständige Facharzt oder die Fachärztin informiert die betroffene Person über die Möglichkeit, das Zertifikat über die Situation der Elektroabhängigkeit zu beantragen. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder von deren Vertreter in der jeweiligen autonomen Gemeinschaft gestellt werden. Nach Überprüfung der Kriterien stellt der Facharzt oder die Fachärztin das Zertifikat aus, das in die Krankenakte aufgenommen wird. Das Zertifikat gibt das verschriebene medizinische Gerät, den Grund der Verordnung, die tägliche Nutzungsdauer, die voraussichtliche Behandlungsdauer und den Kritikalitätsgrad im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung an. Der Status der Elektroabhängigkeit bleibt bestehen, solange die Nutzung des Geräts unter Aufsicht des zuständigen Facharztes erforderlich ist.

Mehrere Risikostufen: Das Zertifikat legt das individuelle Risikoniveau im Falle einer Unterbrechung der Stromversorgung fest. Der Entwurf unterscheidet drei Stufen, je nachdem, wie lange die Person ohne das Gerät überleben kann. So gilt Stufe 1, extremes Risiko, wenn die Überlebenszeit ohne das Gerät weniger als 30 Minuten beträgt. Stufe 2, hohes Risiko, umfasst die Situationen, in denen… Read More

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