Die Zunahme der Zahl der Rentner und die Alterung der Bevölkerung führen dazu, dass das Gleichgewicht des öffentlichen Systems im Land überdacht wird. Aus diesem Grund gewinnt die flexible Rente an Bedeutung als eine Möglichkeit, damit diejenigen, die sich bereits zurückgezogen haben, weiterhin am Arbeitsmarkt teilnehmen und beides miteinander vereinbaren können. Der Ministerrat hat ein königliches Dekret verabschiedet, das die Regelung dieser Praxis ändert und am 28. August in Kraft tritt. Diese Maßnahme soll die freiwillige Rückkehr von Rentnern in den Arbeitsmarkt fördern, um deren Einkommen zu verbessern. Die wichtigste Neuerung dieses Dekrets ist die Einführung zusätzlicher Zuschläge zur Rente. Teilzeitbeschäftigungen, die zwischen 55 % und 80 % der regulären Arbeitszeit liegen, erhöhen den Rentenbetrag um zusätzliche 25 %. Beschäftigungen, die mindestens 33 %, aber weniger als 55 % betragen, erhalten einen zusätzlichen Zuschlag von 15 %. Sobald der Arbeitnehmer endgültig in Rente geht, entfällt dieser Zuschlag jedoch. Diese Reform findet in einem Kontext des Wachstums der Rentnerzahl in Spanien statt, die im Januar 2026 laut Angaben der Sozialversicherung 10.452.674 erreichte.
Selbstständige Eine weitere wichtige Neuerung dieser Maßnahme ist die Einbeziehung der Selbstständigen, die bisher von dieser Regelung ausgeschlossen waren. In diesem Fall kann der Rentner bis zu 25 % der Rente beziehen, während er eine mit der Rente vereinbare Tätigkeit ausübt. Um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können, muss eine bestimmte Bedingung erfüllt sein, um einen Missbrauch der flexiblen Rente zu verhindern: In den drei Jahren vor dem Renteneintritt darf keine Anmeldung in diesem System erfolgt sein. Die Maßnahme erweitert außerdem die erlaubte Bandbreite der Arbeitszeit für abhängig Beschäftigte, die nun zwischen 33 % und 80 % liegen wird. Auch die Wartezeit entfällt, sodass die flexible Rente beantragt werden kann, sobald die Rente anerkannt wird. Read More
