Die Europäische Kommission hat Antworten zu der Finanzierung und den Umsetzungsbedingungen der Umgestaltung der Flüchtlingsunterkünfte an der Alexandras Avenue gegeben, auf eine Anfrage, die von 33 Europaabgeordneten eingereicht und unterstützt wurde. Die Kommission, vertreten durch den exekutiven Vizepräsidenten Raffaele Fitto, bestätigte, dass die Instandsetzung und energetisch effiziente Renovierung des Wohnkomplexes in das Programm „Attika 2021-2027“ aufgenommen wurde und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Laut der Antwort der Kommission wurde im Februar 2026 die Zwischenüberprüfung des Programms „Attika 2021-2027“ genehmigt. Im Rahmen des speziellen Ziels 4.7 des EFRE wird eine Maßnahme zur Unterstützung der Instandsetzung und energetisch effizienten Renovierung des an der Alexandras Avenue gelegenen Wohnkomplexes, im Eigentum der Region, vorangetrieben, mit dem Ziel, ihn hauptsächlich vulnerablen Gruppen zuzuweisen. Vor der Genehmigung durch die Kommission war die entsprechende Programmänderung vom Begleitgremium und den Partnern genehmigt worden. Der Europäische Kommissionskommissar erläuterte, dass der themenbezogene notwendige Angemessenheitskriterium 4.4 auf die konkrete Maßnahme nicht anwendbar sei, während die Kohäsionspolitik in geteilter Verwaltung stehe. Somit tragen die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Auswahl und Überwachung der Projekte. Während der gesamten Planungs- und Umsetzungsphase der Unterstützung sowie bei der Auswahl der Maßnahmen müssen die horizontalen Grundsätze, wie die grundlegenden Rechte des Europäischen Union-Grundrechtechters, beachtet werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Mechanismen zur Gewährleistung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU bereitzustellen. Read More
Die Kommission antwortet 33 Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Neugestaltung der Flüchtlingsunterkünfte an der Alexandras-Straße.
- by stefan