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Der Oberste Gerichtshof bestätigt es: Abschied von den 2 freien Tagen bei Krankenhausaufenthalt eines Familienangehörigen, die Regelung hat sich geändert.

Bezahlte Freistellungen bleiben oft unbemerkt, bis sie wirklich benötigt werden. Erst in diesem Moment halten viele Arbeitnehmer inne, um zu prüfen, worauf sie Anspruch haben und wie lange sie der Arbeit fernbleiben können, ohne Gehaltseinbußen zu erleiden. Einer der häufigsten Fälle ist dabei die Hospitalisierung eines Familienangehörigen, bei der es unerlässlich wird, freie Tage zu haben, um sich kümmern zu können. Jahrelang war die Regelung recht einfach: Es standen zwei Tage bezahlter Freistellung zu, die bei notwendiger Anreise verlängert werden konnten. Diese Regelung war allgemein akzeptiert und wurde in der Praxis kaum hinterfragt. Doch das hat sich geändert, denn die Gesetzgebung wurde vor nicht allzu langer Zeit angepasst und inzwischen hat auch das Oberste Gericht endgültig klargestellt, wie diese Regelung in Unternehmen anzuwenden ist. Genau hier beginnen die Unsicherheiten, denn was auf den ersten Blick wie eine Kürzung erscheint, ist in Wirklichkeit differenzierter. Es wurden nicht einfach Tage gestrichen, sondern das System wurde geändert, sodass man nun genauer hinschauen muss, wie der Anspruch aktuell geregelt ist.

Abschied von den 2 freien Tagen bei Hospitalisierung eines Familienangehörigen: Der Anspruch auf Freistellung bei Hospitalisierung eines Familienmitglieds ist im Arbeitnehmerstatut geregelt und erlaubt es, der Arbeit mit Lohnfortzahlung fernzubleiben, um sich um einen Angehörigen zu kümmern. Bis vor Kurzem war es üblich, zwei Tage Freistellung zu erhalten, die um weitere zwei Tage verlängert werden konnten, wenn eine Anreise erforderlich war. Dieses Modell wurde im Juni 2023 durch die Reform des Königlichen Gesetzesdekrets 5/2023 geändert. Seitdem beträgt die Freistellung fünf Arbeitstage, unabhängig davon, ob eine Anreise notwendig ist oder nicht. Das heißt, die automatische Verlängerung bei Reisen entfällt, da der neue Rahmen direkt einen längeren Zeitraum für alle Fälle vorsieht. Darüber hinaus wurde durch die Reform auch der Kreis der Personen erweitert, für die dieser Anspruch gilt, was ihn in der Praxis für mehr Arbeitnehmer zugänglich macht.

Wegfall der zusätzlichen Tage bei Anreise: In vielen Unternehmen, die bereits vor der Reform verbesserte Regelungen in ihren Tarifverträgen hatten, entstand Unsicherheit. Sie gewährten nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Tage, sondern fügten in bestimmten Fällen, wie etwa bei Anreise, zusätzliche Tage hinzu. Der Fall, der vor dem Obersten Gerichtshof landete, betrifft genau diese Situation: Ein Unternehmen gewährte drei Tage Freistellung bei Hospitalisierung, die auf bis zu sechs Tage verlängert werden konnten, wenn der Arbeitnehmer reisen musste. Nach der Reform entschied das Unternehmen, direkt die fünf Arbeitstage laut Gesetz zu gewähren und die zusätzlichen Tage zu streichen. Die Gewerkschaften sahen darin eine Kürzung und forderten Verhandlungen. Das Oberste Gericht sieht das jedoch anders: Es ist der Ansicht, dass das Unternehmen nicht eigenmächtig gehandelt, sondern lediglich sein System an eine zwingende gesetzliche Vorgabe angepasst hat. In diesem Sinne stellt das Gericht fest, dass keine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen vorliegt, da die neue Regelung… Read More

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