Zahlreiche Menschen zeigen ihre Leidenschaft für die Natur, indem sie Zierpflanzen besitzen und diese auf dem Treppenabsatz ihrer Wohnung platzieren. Dies mag auf den ersten Blick beeindruckend erscheinen, doch in Wirklichkeit erlaubt das Wohnungseigentumsgesetz der Eigentümergemeinschaft, diese Praxis zu untersagen, wenn sie Gemeinschaftsbereiche beeinträchtigt oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Aus diesem Grund legt diese Vorschrift klare Grenzen dafür fest, was ein Eigentümer außerhalb seiner Wohnung tun darf, einschließlich Gegenständen wie Fahrrädern, Kinderwagen oder Schuhen. Darüber hinaus besagt Artikel 7.1 des Gesetzes, dass der Eigentümer „die architektonischen Elemente, Installationen oder die Sicherheit des Gebäudes verändern darf“. Der Schlüssel ist, die Gemeinschaftssatzung zu konsultieren und die Genehmigung der Eigentümerversammlung einzuholen. Außerdem wird in dem Gesetz festgelegt, dass solche Entscheidungen in der Regel durch einfache Mehrheitsabstimmung getroffen werden. Wird diese Genehmigung nicht erteilt, kann die Gemeinschaft die sofortige Entfernung der in den Gemeinschaftsbereichen aufgestellten Gegenstände verlangen. Andererseits hält Artikel 9.1.a fest, dass jeder Eigentümer verpflichtet ist, „die allgemeinen Einrichtungen der Gemeinschaft zu respektieren“. Daher dürfen Blumentöpfe den Durchgang oder die Reinigung nicht behindern oder eine Sturzgefahr darstellen. Wenn angenommen wird, dass sie das Zusammenleben oder das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen, kann die Gemeinschaft Maßnahmen zu deren Entfernung ergreifen. Die Folgen bei Nichteinhaltung: Wenn ein Eigentümer der Aufforderung der Gemeinschaft zur Entfernung der Blumentöpfe nicht nachkommt, kann ein Richter die sofortige Entfernung der Gegenstände anordnen und eine Schadensersatzzahlung verhängen. Darüber hinaus sieht das Gesetz auch einstweilige Maßnahmen vor, um die Einhaltung der Anordnung sicherzustellen und im Falle der Nichtbefolgung zu sanktionieren, etwa als Straftatbestand des Ungehorsams. Deshalb weist das Wohnungseigentumsgesetz darauf hin, dass das Aufstellen von Blumentöpfen oder Dekorationen vor der Wohnungstür ohne Genehmigung der Gemeinschaft als Veränderung eines Gemeinschaftsbereichs angesehen werden kann. Daher ist es am besten, immer eine Genehmigung einzuholen, bevor man den Treppenabsatz dekoriert. Read More

Darf ich die Pflanzen auf dem Treppenabsatz aufstellen? Das Wohnungseigentumsgesetz bestätigt dies.
- by stefan