In jeder Eigentümergemeinschaft können Probleme im Zusammenleben auftreten, und wenn dies geschieht, entstehen oft Nervosität und auch Unsicherheiten darüber, wie man vorgehen soll. Was ist genau zu tun, wenn ein Nachbar einen anderen stört? Es kann sich dabei um den Lärm einer Waschmaschine in den späten Nachtstunden handeln, um zuschlagende Türen, zu laute Musik oder um Treffen mit Freunden, deren Geräusche durch das ganze Gebäude zu hören sind. Bei solchen Problemen sollte man zunächst versuchen, mit dem Nachbarn zu sprechen. Wenn der Lärm oder die Störung jedoch weiterhin besteht, kann man auf das Gesetz über das Wohnungseigentum (Ley de Propiedad Horizontal, LPH) zurückgreifen. Artikel 7.2 dieses Gesetzes legt fest, was die Gemeinschaft gegen bestimmte störende Aktivitäten unternehmen kann und sieht sogar vor, dass ein Gerichtsurteil eine Entschädigung für entstandene Schäden und Nachteile enthalten kann. Allerdings muss man den Ablauf und alle notwendigen Schritte, die die Gemeinschaft unternehmen muss, genau kennen.
Eine Entschädigung ist möglich, wenn Ihr Nachbar Lärm verursacht. Zunächst ist klarzustellen, dass Artikel 7.2 das Wort „Lärm“ nicht ausdrücklich verwendet. Es wird festgelegt, dass weder der Eigentümer noch der Bewohner einer Wohnung oder eines Lokals Aktivitäten ausüben dürfen, die durch die Satzung verboten sind, dem Gebäude schaden oder gegen allgemeine Vorschriften über „störende, ungesunde, schädliche, gefährliche oder illegale“ Tätigkeiten verstoßen. Bestimmte Lärmbelästigungen können also unter diese störenden Aktivitäten fallen. Das bedeutet jedoch nicht, dass gelegentliches Hören des Nachbarn ausreicht, um vor Gericht zu gehen. Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen den Geräuschen des täglichen Zusammenlebens und einem Verhalten, das über längere Zeit anhält und ein echtes Problem verursacht. Die Vorschrift bezieht sich zudem nicht nur auf das, was innerhalb der Wohnung geschieht, sondern spricht von Aktivitäten, die „darin oder im übrigen Gebäude“ stattfinden. Das heißt, das Leben in einer privaten Immobilie bedeutet nicht, dass jedes Verhalten außerhalb der Regeln des Zusammenlebens steht, wenn dessen Auswirkungen andere betreffen.
Was kann die Gemeinschaft tun, wenn ein Nachbar nicht aufhört, Lärm zu machen? Die LPH gibt auch den Weg vor, der einzuhalten ist. Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, gibt es einen vorherigen Schritt: den Verantwortlichen formell aufzufordern, die störende Aktivität zu beenden. Artikel 7.2 sieht vor, dass der Präsident der Gemeinschaft – entweder aus eigenem Antrieb oder auf Antrag eines Eigentümers oder Bewohners – den Störer auffordert, die Aktivität sofort einzustellen. In dieser Aufforderung wird auch auf mögliche gerichtliche Schritte hingewiesen, wobei ein weiteres Vorgehen nicht notwendig ist, wenn der Störer sein Verhalten einstellt. Das Problem entsteht, wenn der Betroffene trotz der Aufforderung weiterhin stört. In diesem Fall benötigt der Präsident zuvor die Zustimmung der Eigentümerversammlung, die zu diesem Zweck einberufen werden muss. Mit dem entsprechenden Beschluss kann dann die sogenannte Unterlassungsklage erhoben werden, deren Klageschrift laut Gesetz ausdrücklich von zwei Elementen begleitet sein muss, nämlich dem Nachweis… Read More
