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Das Finanzamt setzt Selbstständige unter Druck: Ab September kann es ihre Konten in weniger als 24 Stunden pfänden.

Ab September müssen Selbstständige besonders vorsichtig mit ihren Bankkonten sein. Das Finanzamt kann die Pfändungsverfahren beschleunigen und in bestimmten Fällen Guthaben innerhalb von weniger als 24 Stunden sperren – eine Maßnahme, die direkt diejenigen betrifft, die noch Schulden bei der Verwaltung haben. Das neue System, das durch die am 4. Juni 2026 im Staatsanzeiger veröffentlichte Resolution geregelt ist, verkürzt die Fristen für Maßnahmen bei unbezahlten Steuerschulden. Dieser Mechanismus verpflichtet alle Banken, Pfändungsanordnungen in einem sehr konkreten Zeitfenster auszuführen. Dadurch kann die Verwaltung in Echtzeit den verfügbaren Kontostand einsehen und diesen schnell sperren, wobei die unpfändbaren Beträge weiterhin geschützt bleiben. Die Maßnahme funktioniert schnell und systematisch. Sie wird über ein digitales Dienstleistungssystem der Steuerbehörde abgewickelt, sodass Vorgänge, die bisher Tage dauerten, nun innerhalb von Stunden erledigt werden können. Die Steuerbehörde stellt den Banken die Pfändungsanordnungen jeweils vor 20:00 Uhr zur Verfügung. Die Banken haben dann ein nächtliches Zeitfenster zwischen 20:00 und 07:00 Uhr, um diese entgegenzunehmen und die Pfändung (Kontosperrung) vor 08:00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen. Besonders betroffen von dieser Neuerung sind die Selbstständigen. Sie haben künftig deutlich weniger Zeit, um zu reagieren, bevor ihr Geld gesperrt wird. Auch andere Konten, die der Selbstständige bei derselben Bank hat, sind betroffen, und das System gilt sowohl für traditionelle Banken als auch für Neobanken.

Neues System des Finanzamts
Diese Änderung steht unmittelbar bevor, denn die Banken haben bis September Zeit, sich dem neuen System anzuschließen, das schrittweise im Herbst bis November eingeführt wird (mit Ausnahme eines Abschnitts der Resolution, der erst 2027 in Kraft tritt). Dennoch ändert dies nichts an den materiellen Grenzen, die gesetzlich festgelegt sind. Artikel 607 erklärt den gesetzlichen Mindestlohn, der für 2026 auf 1.221 Euro monatlich festgelegt ist, für unpfändbar. Das führt zu einer stärkeren Kontrolle der Konten von Selbstständigen. Das Finanzamt erhält eine schnellere Möglichkeit, Geld zu finden und zu sperren, wenn bereits eine Pfändung angeordnet wurde; der manuelle Aufwand und der Austausch von Mitteilungen zwischen Finanzamt und Banken werden reduziert. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Finanzamt ein Konto willkürlich pfänden kann. Read More

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