Eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter sieht die Gesetzgebung für Unternehmen vor, die die außerordentlichen Maßnahmen des Arbeitsministeriums aufgrund der Hitze nicht einhalten. Da die Temperaturen im Land weiterhin außergewöhnlich hoch bleiben, wurden Außenarbeiten in der Region Attika, Ost-Steierland, Thessalien und Ost-Peloponnes von 13:00 bis 17:00 Uhr untersagt. Der stellvertretende Arbeitsminister Kostas Karagounis, der im ERT sprach, erinnerte an die gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechung der manuellen Arbeiten im Freien in den von der Hitzewelle betroffenen Gebieten. Er betonte, dass die Kontrollen der Behörden laufen, um Bußgelder gegen Unternehmer zu verhängen, die trotz der außerordentlichen Maßnahmen weiterhin Arbeitskräfte beschäftigen. Abgesehen von der Lieferung, die aufgrund der Hitze in den genannten Gebieten verboten ist, betrifft die Maßnahme auch: Bau- und Konstruktionsarbeiten, Baustellen, Werft- und Schiffbauzonen, Verteil- und Transportarbeiten mit Zweirädern. Der stellvertretende Minister wies darauf hin, dass die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vor den extremen Temperaturen infolge des Klimawandels eingeführt wurden. Zugleich betonte er, dass Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, wie etwa eine Änderung der Arbeitszeiten, die Einführung von Telearbeit, wo möglich, sowie Pausen, Trinkwasserbereitstellung und geeignete Ruhebereiche. Laut dem aktualisierten kurzen Wetterbericht der Hellenischen Meteorologischen Behörde wird heute mit Temperaturen bis zu 43 Grad Celsius gerechnet, während am Nachmittag in einigen Gebieten Gewitter auftreten können. Bezüglich der Kontrollen und Bußgelder erklärte Kostas Karagounis: „Die Kontrollen finden statt, sie sind in …“ Read More

Hitzewelle: Bußgelder bis zu 2.000 Euro pro Arbeitnehmer in Unternehmen, die die Maßnahmen nicht einhalten.
- by stefan