In einer Umgebung, in der die Arbeit immer mehr in unser Leben eindringt – selbst außerhalb des Arbeitsplatzes, sei es durch Nachrichten auf dem Handy, an Wochenenden oder sogar im Urlaub –, gibt es etwas, das man sich ins Gedächtnis rufen sollte: Die Ruhezeit bleibt unantastbar. Und nein, das ist nicht nur eine Empfehlung, die uns jeder Gesundheitsprofi geben würde, sondern es ist auch ein Recht. Die Justiz hat dies nun erneut klargestellt, insbesondere im Hinblick auf das inzwischen gesetzlich geregelte Recht auf digitale Abschaltung, auf das wir uns in bestimmten Situationen berufen können. Dies wurde durch ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln bestätigt, das eine Frage eindeutig beantwortet hat, die in den letzten Jahren immer wieder aufkam: Darf ein Unternehmen dich bestrafen, wenn du außerhalb der Arbeitszeit Anrufe oder Nachrichten nicht beantwortest? Die Antwort ist in diesem Fall nein.
Konkret betrifft das Urteil einen städtischen Angestellten, dem eine Gehaltszulage gestrichen wurde, weil er an seinen freien Tagen nicht ans Telefon ging. Er berief sich auf sein Recht auf digitale Abschaltung – und die Gerichte gaben ihm Recht. Dein Arbeitgeber darf dir die Zulage nicht abziehen, weil du an deinen freien Tagen nicht auf Anrufe reagierst. Alles begann im Jahr 2022, als ein Schwimmbadaufseher der Stadtverwaltung von San Cristóbal de La Laguna eine Zulage von etwas mehr als 199 Euro pro Monat nicht mehr erhielt. Diese Zulage bekamen alle seine Kollegen und sie war theoretisch mit einer höheren Einsatzbereitschaft verbunden. Die Begründung, die er erhielt, war, dass er außerhalb seiner Arbeitszeit nicht erreichbar war. Der Arbeitnehmer machte deutlich, dass er keine Anrufe entgegennahm und keine Nachrichten beantwortete, also komplett abschaltete. Als ihm die Zulage gestrichen wurde, beschloss er, dagegen vorzugehen, da er sich für etwas bestraft fühlte, das in Wirklichkeit sein Recht ist. Er klagte und gewann zunächst vor dem Arbeitsgericht. Danach ging der Fall vor das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln, das die Entscheidung bestätigte und die Berufung der Stadtverwaltung zurückwies. Die Konsequenz ist nicht unerheblich: Die Stadtverwaltung muss ihm rund 5.000 Euro für die entgangenen Beträge in diesem Zeitraum sowie Zinsen zahlen.
Was sagt die Justiz zu solchen Zulagen? Hier liegt einer der entscheidenden Punkte: Das Gericht stellt nicht infrage, dass es Zulagen für erhöhte Einsatzbereitschaft gibt – diese sind in vielen Branchen üblich. Was jedoch kritisiert wird, ist, dass diese Bereitschaft zu einer dauerhaften und unbegrenzten Verpflichtung wird. Laut Urteil bedeutet der Erhalt einer Zulage nicht, dass der Arbeitnehmer zu jeder Tageszeit ans Telefon gehen muss – weder an Wochenenden, noch im Urlaub oder außerhalb seiner regulären Arbeitszeit. Solche Zulagen dienen vielmehr dazu, konkrete Situationen wie Schichtwechsel, gelegentliche Arbeitszeitverlängerungen oder betriebliche Notwendigkeiten abzudecken – aber nicht, um eine ständige Erreichbarkeit zu verlangen. Read More
