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Außerordentliche Kinderbeihilfe: Die entscheidenden Punkte zu IBAN und Steuererklärungen

Das Verfahren zur Auszahlung der außerordentlichen Kinderbeihilfe befindet sich in der Endphase, nachdem der entsprechende Gemeinsame Ministerialbeschluss (KYA) veröffentlicht wurde. Die Maßnahme betrifft tausende Haushalte und die Auszahlung wird innerhalb der nächsten 48 Stunden erwartet. Das Hauptmerkmal dieser Unterstützung ist die vollständige Automatisierung. Die Bürger müssen keinen Antrag stellen, da der gesamte Prozess digital abgewickelt wird. Die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) gleicht die im Steuerformular E1 gemachten Angaben ab und überweist das Geld direkt auf das Bankkonto (IBAN) des Berechtigten.

Betrag und Höchstgrenze: Die Unterstützung beträgt 150 Euro pro Kind, ohne Obergrenze. So erhält beispielsweise eine kinderreiche Familie mit acht Kindern insgesamt 1.200 Euro.

Einkommenskriterien: Die Auswahl der Berechtigten basiert auf dem Familienstand. Für Alleinstehende mit einem Kind liegt das Familieneinkommen bei 39.000 Euro und die Unterstützung bei 150 Euro. Für Verheiratete mit einem Kind erhöht sich die Grenze um 1.000 Euro (40.000 Euro), der Betrag bleibt ebenfalls bei 150 Euro. Für Alleinstehende mit zwei Kindern gelten Einkommenskriterien von 44.000 Euro und die Unterstützung beträgt 300 Euro. Für Verheiratete mit zwei Kindern liegt die Grenze um 1.000 Euro höher (45.000 Euro) und das außerordentliche Kindergeld beträgt ebenfalls 300 Euro.

Worauf die Berechtigten achten sollten: IBAN-Prüfung – Die Zahlung erfolgt automatisch auf Grundlage der AADE-Daten. Ist das im Taxisnet angegebene IBAN-Konto nicht korrekt oder nicht aktuell, wird die Überweisung nicht durchgeführt. Steuerjahr als Referenz: Die erste Auszahlung im Juni basiert ausschließlich auf den Daten und… Read More

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